Hausordnung

Grundsatz:
Jeder verhält sich so, dass ein störungsfreies und erfolgreiches Unterrichten und schulisches Zusammenleben möglich ist:

I. Sozialverhalten

  1. Ich schließe niemanden aus.
  2. Ich respektiere jeden in seiner Einzigartigkeit.
  3. Ich bin allen gegenüber höflich, freundlich und respektvoll und mache mich über niemanden lustig.
  4. Ich misshandle niemanden, weder körperlich noch mit Worten.
  5. Ich achte auf für die Schule angemessene Kleidung.
  6. Ich schenke einer Störerin oder einem Störer keine Anerkennung und Aufmerksamkeit. Wenn die Störung nicht aufhört, suche ich mir bei Bedarf Unterstützung.
  7. Ich gehe sorgsam mit unserer Schulhauseinrichtung und dem Eigentum meiner Mitschülerinnen und Mitschüler um. Sollte mir etwas kaputt gehen, melde ich den Schaden bei der Klassenleitung, gebe mein Versehen zu und ersetze gegebenenfalls den Schaden. Weitere Strafen folgen dann nicht.
  8. Ich halte die Augen offen und fühle mich für das Verhalten anderer mit verantwortlich.
  9. Ich drängele nicht an den Türen und renne nicht im Gebäude.
  10. Für Schülerinnen und Schüler der 5. und 6. Klasse ist das Spielen mit einem harten Ball nur auf dem Gummiplatz und nur zu den vorgegebenen Zeiten erlaubt. Ballspiele im Gebäude sind verboten.
  11. Ich mache nichts, was einem anderen weh tun kann (z. B. Schneeball werfen, Steine schießen, treten, …).
  12. Ich bringe keine gefährlichen Gegenstände mit in die Schule (z.B. Messer, Feuerzeug, Laserpointer, Waffen, …). Merke ich auf dem Schulgelände, dass ich gefährliche Gegenstände dabeihabe oder finde diese auf dem Schulgelände, gebe ich diese sofort im Sekretariat ab.
  13. Auf dem gesamten Schulgelände benutze ich keine Inline Skates, Skateboards, Roller, Fahrräder o.Ä. Fahrräder stehen – wenn möglich -während der Unterrichtszeit in den dafür vorgesehenen Fahrradständern.
  14. Ich halte mich an das Verbot von Alkohol, Drogen, Aufputschmitteln und Betäubungsmitteln (z.B. Energy-Drinks, Nikotin, E-Zigaretten, Shisha, E-Shisha) auf dem gesamten Schulgelände.
  15. An der Bushaltestelle warte ich hinter der Markierung, bis der Bus angehalten hat und steige – ohne zu drängeln – in den Bus ein. Dabei nehme ich Rücksicht auf alle anderen.
  1. Ich erbringe meine Leistungen, indem ich mich am Unterricht beteilige, mein Material dabeihabe und meine Hausaufgaben mache. Verstehe ich meine Hausaufgaben nicht, schreibe ich die Aufgabenstellung ab, um zu zeigen, dass ich mich bemüht habe und lasse dies meine Eltern unterschreiben.
  2. Fehlt eine Lehrerin / ein Lehrer am Anfang einer Unterrichtsstunde,
    so verhalte ich mich ruhig, warte auf meinem Platz und achte darauf, dass der Klassensprecher / die Klassensprecherin nach zehn Minuten das Sekretariat darüber informiert.
  3. Während des Unterrichts esse ich nicht. Wasser darf getrunken werden, wenn der Unterricht nicht gestört wird. Zuckerhaltige Getränke sind im Unterricht nicht erlaubt. In Fachräumen ist Essen und Trinken generell verboten.

Allgemein:
Ich halte mich an die Anweisungen der aufsichtführenden Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler des Ordnungsdienstes und an die Anweisungen der Haustechniker. Ich gebe wahrheitsgemäß Auskunft. 

Bewege ich mich während der Unterrichtszeit durch das Schulgebäude, so geschieht dies leise.

a) Verhalten in den großen Pausen:

    1. Nach dem Klingeln zur großen Pause begebe ich mich zügig und auf direktem Weg zum Pausenhof. Während der großen Pausen gehe ich nur dann zum Lehrerzimmer oder Sekretariat, wenn es dringend notwendig ist. Dabei verzichte ich auf die Begleitung von anderen Schülerinnen und Schülern.
    1. In den großen Pausen halte ich mich auf dem Schulhof auf. (Ausnahme Oberstufe MSS/FOS)
    1. Regenpausen werden durchgesagt. Ich verbringe die angesagte Regenpause auf dem Schulhof oder im Erdgeschoss der beiden Hauptgebäude.
    1. Ich gehe in den Pausen zur Toilette und verlasse sie nach Benutzung umgehend. Muss ich während des Unterrichts zur Toilette, frage ich die Lehrkraft um Erlaubnis und es wird im Klassenbuch vermerkt.

b) Verhalten in den kleinen (5-Minuten-)Pausen:

    1. Ich bleibe in den 5-Minuten-Pausen im Raum und verlasse ihn nur, wenn ich in einen anderen Raum wechseln oder zur Toilette gehen muss.Ich nutze die Zeit in der 5-Minuten-Pause, um meinen Platz für die folgende Unterrichtsstunde vorzubereiten.
    1. Vor dem Unterricht im Fachraum warte ich grundsätzlich im Hauptflur.

c) Verhalten in den Freistunden und der Mittagspause:

    1. In Freistunden und in der Mittagspause muss ich auf dem Schulgelände bleiben. Diese Regelung gilt für alle Schülerinnen und Schüler unserer Schule bis einschließlich Klassenstufe 8. Ab Klassenstufe 9 darf ich das Schulgelände verlassen, wenn ich meine Berechtigung dazu (Klassenstufe) nachweisen kann, zum Beispiel anhand meines Schülerausweises.

d) Verhalten vor/nach Schulbeginn / Schulschluss / Unterrichtsbeginn / Unterrichtsende:

    1. Ich betrete das Schulgebäude morgens erst nach dem ersten Klingeln um 8:00 Uhr. Von den Herbst- bis zu den Osterferien darf ich mich bei schlechter Witterung (Regen, Schnee) ab 07.50 Uhr im Erdgeschoss der beiden Hauptgebäude aufhalten, wenn eine Aufsicht anwesend ist.

Ich verlasse das Schulgelände erst nach Unterrichtsschluss und begebe mich auf direktem Wege nach Hause, da ich sonst nicht versichert bin. 

  1. Wenn ich krank bin, melden meine Eltern mich für jeden Tag der Abwesenheit über den Schulmanager ab. Eine schriftliche Entschuldigung lege ich zeitnah, in der Regel am Tag der Rückkehr, vor. Ich informiere mich eigenständig über die Inhalte des versäumten Unterrichts. Leistungsnachweise, die ich versäumt habe, können eingefordert werden, sobald ich wieder in der Schule bin. Dies ist auch am
    Nachmittag möglich.
  2. Falls ich das Schulgelände aus einem wichtigen Anlass verlassen muss, melde ich mich bei einer Lehrkraft und dem Sekretariat ab.
  3. Muss ich ausnahmsweise während des Unterrichts zu einem Arzttermin, lasse ich mich im Vorfeld von meinen Eltern schriftlich mit Datum und Unterschrift beurlauben.
  1. Ich hinterlasse meinen Arbeitsplatz ordentlich, wenn ich den Raum verlasse.
  2. Nach der letzten Stunde im Raum achte ich darauf, dass die Stühle hochgestellt sind, mein Arbeitsplatz aufgeräumt ist, die Fenster geschlossen sind und das Licht und alle elektronischen Geräte ausgeschaltet sind. Außerdem achtet der Klassenordnungsdienst darauf, dass der Klassenraum gekehrt wird.
  3. Ich gehe sorgsam mit Lehrmitteln, Geräten und der Schuleinrichtung um. Für mutwillige Beschädigungen haften die Eltern (§ 7SchO).
  4. Kaugummis sind auf dem gesamten Schulgelände verboten.
  5. Ich halte die Toiletten sauber.
  6. Ich werfe meinen Müll in den Mülleimer und achte darauf, dass meine Mitschülerinnen und Mitschüler dies auch tun. Falls Müll auf dem Boden liegt, befördere ich ihn unaufgefordert in den nächsten Mülleimer. Generell versuche ich Müll zu vermeiden. Ich trenne meinen Müll in Papier- und Restmüll.
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1.     Handynutzung

Das Handy muss ausgeschaltet sein, bevor du das Schulgelände betrittst. Ab dem Betreten des Schulgeländes und bis zum Verlassen des Schulgeländes ist die Benutzung des Handys grundsätzlich verboten.

Das Handy darf auf dem Schulgelände auch nicht offen mitgeführt werden. Es gehört in die Schultasche.

Die Lehrkraft kann die Verwendung des Handys für Unterrichtszwecke erlauben. Schülerinnen und Schüler der Oberstufe und der FOS dürfen ihr Smartphone auf der Empore und in der Bibliothek nutzen. 

 

2.     Smartwatches und andere „smarte“ Geräte

Die Benutzung einer internetfähigen Smartwatch ist auf dem Schulgelände untersagt. Wenn du eine internetfähige Smartwatch mit in die Schule nimmst, musst du sie ausgeschaltet in der Schultasche aufbewahren. Auch die Nutzung anderer „smarter“ Geräte (z.B. Smartbrille) ist an der Schule nicht erlaubt. Die Ausnahmen werden in der Medienordnung aufgeführt.

 

3.     Tablets

Die Nutzung von Tablets ist nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt:

       Die Lehrkraft kann die Verwendung der Tablets für den Unterricht und zum Lernen erlauben.

          Die Schülerinnen und Schüler der Oberstufe und der FOS dürfen ihre Tablets in den ausgewiesenen Bereichen nutzen. Dies sind der neue Aufenthaltsbereich in der Stefan-Andres-Halle, die Bibliothek, die Mensa (außer 12-14 Uhr) und die Empore der Mensa.

          In der Mensa darf das Tablet zwischen 12 Uhr und 14 Uhr nicht genutzt werden.  

          Die Schülerinnen und Schüler der Orientierungsstufe und der Mittelstufe dürfen ihre Tablets in der Jugendbücherei (R124a) nutzen, wenn eine Aufsicht dabei ist und die Nutzung erlaubt.

          In den großen Pausen darf das Tablet in der Jugendbücherei nicht genutzt werden.

          Schülerinnen und Schüler der Orientierungsstufe dürfen ihre Tablets im Aufenthaltsraum R019 nutzen, wenn die dort anwesende Aufsicht die Nutzung erlaubt.  

          Schülerinnen und Schüler der Mittelstufe dürfen ihre Tablets in den Aufenthaltsräumen R022 und G019 nur dann nutzen, wenn eine Aufsicht im Raum ist und die Nutzung erlaubt.

 

4.     Fotografieren und filmen auf dem Schulgelände

          Auf dem Schulgelände darfst du nicht fotografieren oder filmen. Die Lehrkräfte können dir dies aber erlauben.

          Private Fotos oder Filme, die während einer Schulveranstaltung entstehen, darfst du nicht ohne Einverständnis der Menschen, die dort zu sehen sind, weiterverwenden oder veröffentlichen. Du darfst diese Fotos und Filme zum Beispiel nicht posten und nicht weiterverschicken.

          Offizielle Fotos und Filme, die im Auftrag der Schule entstanden sind, dürfen für schulische Zwecke verwendet werden. Das heißt zum Beispiel, dass die Schule Fotos oder einen Film von einer Schulveranstaltung auf die Homepage stellen kann. Wenn Eltern oder Schülerinnen und Schüler damit nicht einverstanden sind, müssen sie dies der Schule schriftlich mitteilen, damit die Schule darauf Rücksicht nehmen kann.

 

5.     Jugendgefährdende Bilder, Videos und Texte

Jugendgefährdende Bilder, Videos oder Texte darfst du nicht auf dein Handy oder auf dein Tablet laden. Wenn du gegen diese Regel verstößt, kann das strafrechtliche oder zivilrechtliche Konsequenzen haben. Das heißt, dass du bei der Polizei angezeigt werden kannst. Je nach Fall bedeutet dies auch, dass ein Gericht über die Folge deines Verstoßes entscheiden kann und dass du bestraft werden kannst. 

Hier auch als Download:

Neue Fassung der Medienordnung (Gym RS+ FOS)_Okt. 2025

 

Punkt I, 5: „Angemessene Kleidung“

Die Kleidung von Schülerinnen und Schülern (sowie Lehrkräften) gilt dann als „unangemessen“, wenn sie Mitschülerinnen und Mitschüler und Lehrkräfte in irgendeiner Weise belästigen sowie den schulischen Alltag stören können.

Folgende Kleidung ist daher zu vermeiden:

  • Kleidung mit Aufdrucken diskriminierenden Inhaltes
  • extrem aufreizende bzw. freizügige Kleidung
  • Beispiele: Unterwäsche sollte nicht sichtbar sein, Röcke nicht zu kurz sein, bei Shorts sollte ein Beinansatz zu erkennen sein, kein Entblößen von Teilen von Po oder Brust
  • keine Kopfbedeckungen (Einzelfallentscheidungen bei religiösen Gründen)

Punkt III, Schulgelände

Zur eindeutigen Kennzeichnung des „Schulgeländes“ werden alle Eingänge zum Schulgelände je mit einem Schild versehen mit der Aufschrift „Das Betreten des Schulgeländes ist schulfernen Personen nicht gestattet.“ 

  8.05 –  8.50 1. Std.
5 Minuten-Stundenwechsel
  8.55 –  9.40 2. Std.
15 Minuten-Pause
  9.55 – 10.40 3. Std.
5 Minuten-Stundenwechsel
10.45 – 11.30 4. Std.
10 Minuten-Pause
11.40 – 12.25 5. Std.
5 Minuten-Stundenwechsel
12.30 – 13.15 6. Std.
Ganztagsschule
Orientierungsstufe Ab Klassenstufe 7 und Orientierungsstufenschüler, die am Schwerpunkt teilnehmen 
12.25 – 13.30 Mittagspause 13.15 – 14.20 Mittagspause
13.30 – 14.15 7. Std.
5 Minuten-Stundenwechsel
14.20 – 15.05 8. Std.
5 Minuten-Stundenwechsel
15.10 – 15.55 9. Std.

Weitere Informationen

Frau Anne Hallmen

Sekretariat

Kontakt