Grundsatz:
Jeder verhält sich so, dass ein störungsfreies und erfolgreiches Unterrichten und schulisches Zusammenleben möglich ist:
I. Sozialverhalten
Allgemein:
Ich halte mich an die Anweisungen der aufsichtführenden Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler des Ordnungsdienstes und an die Anweisungen der Haustechniker. Ich gebe wahrheitsgemäß Auskunft.
Bewege ich mich während der Unterrichtszeit durch das Schulgebäude, so geschieht dies leise.
a) Verhalten in den großen Pausen:
b) Verhalten in den kleinen (5-Minuten-)Pausen:
c) Verhalten in den Freistunden und der Mittagspause:
d) Verhalten vor/nach Schulbeginn / Schulschluss / Unterrichtsbeginn / Unterrichtsende:
Ich verlasse das Schulgelände erst nach Unterrichtsschluss und begebe mich auf direktem Wege nach Hause, da ich sonst nicht versichert bin.
1. Handynutzung
Das Handy muss ausgeschaltet sein, bevor du das Schulgelände betrittst. Ab dem Betreten des Schulgeländes und bis zum Verlassen des Schulgeländes ist die Benutzung des Handys grundsätzlich verboten.
Das Handy darf auf dem Schulgelände auch nicht offen mitgeführt werden. Es gehört in die Schultasche.
Die Lehrkraft kann die Verwendung des Handys für Unterrichtszwecke erlauben. Schülerinnen und Schüler der Oberstufe und der FOS dürfen ihr Smartphone auf der Empore und in der Bibliothek nutzen.
2. Smartwatches und andere „smarte“ Geräte
Die Benutzung einer internetfähigen Smartwatch ist auf dem Schulgelände untersagt. Wenn du eine internetfähige Smartwatch mit in die Schule nimmst, musst du sie ausgeschaltet in der Schultasche aufbewahren. Auch die Nutzung anderer „smarter“ Geräte (z.B. Smartbrille) ist an der Schule nicht erlaubt. Die Ausnahmen werden in der Medienordnung aufgeführt.
Die Nutzung von Tablets ist nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt:
– Die Lehrkraft kann die Verwendung der Tablets für den Unterricht und zum Lernen erlauben.
– Die Schülerinnen und Schüler der Oberstufe und der FOS dürfen ihre Tablets in den ausgewiesenen Bereichen nutzen. Dies sind der neue Aufenthaltsbereich in der Stefan-Andres-Halle, die Bibliothek, die Mensa (außer 12-14 Uhr) und die Empore der Mensa.
– In der Mensa darf das Tablet zwischen 12 Uhr und 14 Uhr nicht genutzt werden.
– Die Schülerinnen und Schüler der Orientierungsstufe und der Mittelstufe dürfen ihre Tablets in der Jugendbücherei (R124a) nutzen, wenn eine Aufsicht dabei ist und die Nutzung erlaubt.
– In den großen Pausen darf das Tablet in der Jugendbücherei nicht genutzt werden.
– Schülerinnen und Schüler der Orientierungsstufe dürfen ihre Tablets im Aufenthaltsraum R019 nutzen, wenn die dort anwesende Aufsicht die Nutzung erlaubt.
– Schülerinnen und Schüler der Mittelstufe dürfen ihre Tablets in den Aufenthaltsräumen R022 und G019 nur dann nutzen, wenn eine Aufsicht im Raum ist und die Nutzung erlaubt.
4. Fotografieren und filmen auf dem Schulgelände
– Private Fotos oder Filme, die während einer Schulveranstaltung entstehen, darfst du nicht ohne Einverständnis der Menschen, die dort zu sehen sind, weiterverwenden oder veröffentlichen. Du darfst diese Fotos und Filme zum Beispiel nicht posten und nicht weiterverschicken.
– Offizielle Fotos und Filme, die im Auftrag der Schule entstanden sind, dürfen für schulische Zwecke verwendet werden. Das heißt zum Beispiel, dass die Schule Fotos oder einen Film von einer Schulveranstaltung auf die Homepage stellen kann. Wenn Eltern oder Schülerinnen und Schüler damit nicht einverstanden sind, müssen sie dies der Schule schriftlich mitteilen, damit die Schule darauf Rücksicht nehmen kann.
5. Jugendgefährdende Bilder, Videos und Texte
Jugendgefährdende Bilder, Videos oder Texte darfst du nicht auf dein Handy oder auf dein Tablet laden. Wenn du gegen diese Regel verstößt, kann das strafrechtliche oder zivilrechtliche Konsequenzen haben. Das heißt, dass du bei der Polizei angezeigt werden kannst. Je nach Fall bedeutet dies auch, dass ein Gericht über die Folge deines Verstoßes entscheiden kann und dass du bestraft werden kannst.
Hier auch als Download:
Neue Fassung der Medienordnung (Gym RS+ FOS)_Okt. 2025
Punkt I, 5: „Angemessene Kleidung“
Die Kleidung von Schülerinnen und Schülern (sowie Lehrkräften) gilt dann als „unangemessen“, wenn sie Mitschülerinnen und Mitschüler und Lehrkräfte in irgendeiner Weise belästigen sowie den schulischen Alltag stören können.
Folgende Kleidung ist daher zu vermeiden:
Punkt III, Schulgelände
Zur eindeutigen Kennzeichnung des „Schulgeländes“ werden alle Eingänge zum Schulgelände je mit einem Schild versehen mit der Aufschrift „Das Betreten des Schulgeländes ist schulfernen Personen nicht gestattet.“
| 8.05 – 8.50 | 1. Std. | ||
| 5 Minuten-Stundenwechsel | |||
| 8.55 – 9.40 | 2. Std. | ||
| 15 Minuten-Pause | |||
| 9.55 – 10.40 | 3. Std. | ||
| 5 Minuten-Stundenwechsel | |||
| 10.45 – 11.30 | 4. Std. | ||
| 10 Minuten-Pause | |||
| 11.40 – 12.25 | 5. Std. | ||
| 5 Minuten-Stundenwechsel | |||
| 12.30 – 13.15 | 6. Std. | ||
| Ganztagsschule | |||
| Orientierungsstufe | Ab Klassenstufe 7 und Orientierungsstufenschüler, die am Schwerpunkt teilnehmen | ||
| 12.25 – 13.30 | Mittagspause | 13.15 – 14.20 | Mittagspause |
| 13.30 – 14.15 | 7. Std. | ||
| 5 Minuten-Stundenwechsel | |||
| 14.20 – 15.05 | 8. Std. | ||
| 5 Minuten-Stundenwechsel | |||
| 15.10 – 15.55 | 9. Std. | ||
Frau Anne Hallmen
Sekretariat