Hausordnung

Grundsatz:
Jeder verhält sich so, dass ein störungsfreies und erfolgreiches Unterrichten und schulisches Zusammenleben möglich ist:

I. Sozialverhalten
  1. Ich schließe niemanden aus.

  2. Ich respektiere jeden in seiner Einzigartigkeit.

  3. Ich bin allen gegenüber höflich, freundlich und respektvoll und mache mich über niemanden lustig.

  4. Ich misshandle niemanden, weder körperlich noch mit Worten.

  5. Ich achte auf für die Schule angemessene Kleidung.

  6. Ich schenke einer Störerin oder einem Störer keine Anerkennung und Aufmerksamkeit. Wenn die Störung nicht aufhört, suche ich mir bei Bedarf Unterstützung.

  7. Ich gehe sorgsam mit unserer Schulhauseinrichtung und dem Eigentum meiner Mitschülerinnen und Mitschüler um. Sollte mir etwas kaputt gehen, melde ich den Schaden bei der Klassenleitung, gebe mein Versehen zu und ersetze gegebenenfalls den Schaden. Weitere Strafen folgen dann nicht.

  8. Ich halte die Augen offen und fühle mich für das Verhalten anderer mit verantwortlich.

  9. Ich drängele nicht an den Türen und renne nicht im Gebäude.

  10. Für Schülerinnen und Schüler der 5. und 6. Klasse ist das Spielen mit einem harten Ball nur auf dem Gummiplatz und nur zu den vorgegebenen Zeiten erlaubt. Ballspiele im Gebäude sind verboten.

  11. Ich mache nichts, was einem anderen weh tun kann (z. B. Schneeball werfen, Steine schießen, treten, …).

  12. Ich bringe keine gefährlichen Gegenstände mit in die Schule (z.B. Messer, Feuerzeug, Laserpointer, Waffen, …). Merke ich auf dem Schulgelände, dass ich gefährliche Gegenstände dabeihabe oder finde diese auf dem Schulgelände, gebe ich diese sofort im Sekretariat ab.

  13. Auf dem gesamten Schulgelände benutze ich keine Inline Skates, Skateboards, Roller, Fahrräder o.Ä. Fahrräder stehen – wenn möglich -während der Unterrichtszeit in den dafür vorgesehenen Fahrradständern.

  14. Ich halte mich an das Verbot von Alkohol, Drogen, Aufputschmitteln und Betäubungsmitteln (z.B. Energy-Drinks, Nikotin, E-Zigaretten, Shisha, E-Shisha) auf dem gesamten Schulgelände.

  15. An der Bushaltestelle warte ich hinter der Markierung, bis der Bus angehalten hat und steige – ohne zu drängeln – in den Bus ein. Dabei nehme ich Rücksicht auf alle anderen.

 
  1. Ich erbringe meine Leistungen, indem ich mich am Unterricht beteilige, mein Material dabeihabe und meine Hausaufgaben mache. Verstehe ich meine Hausaufgaben nicht, schreibe ich die Aufgabenstellung ab, um zu zeigen, dass ich mich bemüht habe und lasse dies meine Eltern unterschreiben.

  2. Fehlt eine Lehrerin / ein Lehrer am Anfang einer Unterrichtsstunde,
    so verhalte ich mich ruhig, warte auf meinem Platz und achte darauf, dass der Klassensprecher / die Klassensprecherin nach zehn Minuten das Sekretariat darüber informiert.

  3. Während des Unterrichts esse ich nicht. Wasser darf getrunken werden, wenn der Unterricht nicht gestört wird. Zuckerhaltige Getränke sind im Unterricht nicht erlaubt. In Fachräumen ist Essen und Trinken generell verboten.

Allgemein:
Ich halte mich an die Anweisungen der aufsichtführenden Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler des Ordnungsdienstes und an die Anweisungen der Haustechniker. Ich gebe wahrheitsgemäß Auskunft. 

Bewege ich mich während der Unterrichtszeit durch das Schulgebäude, so geschieht dies leise.

a) Verhalten in den großen Pausen:

    1. Nach dem Klingeln zur großen Pause begebe ich mich zügig und auf direktem Weg zum Pausenhof. Während der großen Pausen gehe ich nur dann zum Lehrerzimmer oder Sekretariat, wenn es dringend notwendig ist. Dabei verzichte ich auf die Begleitung von anderen Schülerinnen und Schülern.

 

    1. In den großen Pausen halte ich mich auf dem Schulhof auf. (Ausnahme Oberstufe MSS/FOS)

 

    1. Regenpausen werden durchgesagt. Ich verbringe die angesagte Regenpause auf dem Schulhof oder im Erdgeschoss der beiden Hauptgebäude.

 

    1. Ich gehe in den Pausen zur Toilette und verlasse sie nach Benutzung umgehend. Muss ich während des Unterrichts zur Toilette, frage ich die Lehrkraft um Erlaubnis und es wird im Klassenbuch vermerkt.

 

 

b) Verhalten in den kleinen (5-Minuten-)Pausen:

    1. Ich bleibe in den 5-Minuten-Pausen im Raum und verlasse ihn nur, wenn ich in einen anderen Raum wechseln oder zur Toilette gehen muss.Ich nutze die Zeit in der 5-Minuten-Pause, um meinen Platz für die folgende Unterrichtsstunde vorzubereiten.

 

    1. Vor dem Unterricht im Fachraum warte ich grundsätzlich im Hauptflur.

 

 

c) Verhalten in den Freistunden und der Mittagspause:

    1. In Freistunden und in der Mittagspause muss ich auf dem Schulgelände bleiben. Diese Regelung gilt für alle Schülerinnen und Schüler unserer Schule bis einschließlich Klassenstufe 8. Ab Klassenstufe 9 darf ich das Schulgelände verlassen, wenn ich meine Berechtigung dazu (Klassenstufe) nachweisen kann, zum Beispiel anhand meines Schülerausweises.

 

 

d) Verhalten vor/nach Schulbeginn / Schulschluss / Unterrichtsbeginn / Unterrichtsende:

    1. Ich betrete das Schulgebäude morgens erst nach dem ersten Klingeln um 8:00 Uhr. Von den Herbst- bis zu den Osterferien darf ich mich bei schlechter Witterung (Regen, Schnee) ab 07.50 Uhr im Erdgeschoss der beiden Hauptgebäude aufhalten, wenn eine Aufsicht anwesend ist.

 

 

Ich verlasse das Schulgelände erst nach Unterrichtsschluss und begebe mich auf direktem Wege nach Hause, da ich sonst nicht versichert bin.
 

  1. Wenn ich krank bin, melden meine Eltern mich für jeden Tag der Abwesenheit über den Schulmanager ab. Eine schriftliche Entschuldigung lege ich zeitnah, in der Regel am Tag der Rückkehr, vor. Ich informiere mich eigenständig über die Inhalte des versäumten Unterrichts. Leistungsnachweise, die ich versäumt habe, können eingefordert werden, sobald ich wieder in der Schule bin. Dies ist auch am
    Nachmittag möglich.

  2. Falls ich das Schulgelände aus einem wichtigen Anlass verlassen muss, melde ich mich bei einer Lehrkraft und dem Sekretariat ab.

  3. Muss ich ausnahmsweise während des Unterrichts zu einem Arzttermin, lasse ich mich im Vorfeld von meinen Eltern schriftlich mit Datum und Unterschrift beurlauben.
  1. Ich hinterlasse meinen Arbeitsplatz ordentlich, wenn ich den Raum verlasse.

  2. Nach der letzten Stunde im Raum achte ich darauf, dass die Stühle hochgestellt sind, mein Arbeitsplatz aufgeräumt ist, die Fenster geschlossen sind und das Licht und alle elektronischen Geräte ausgeschaltet sind. Außerdem achtet der Klassenordnungsdienst darauf, dass der Klassenraum gekehrt wird.

  3. Ich gehe sorgsam mit Lehrmitteln, Geräten und der Schuleinrichtung um. Für mutwillige Beschädigungen haften die Eltern (§ 7SchO).

  4. Kaugummis sind auf dem gesamten Schulgelände verboten.

  5. Ich halte die Toiletten sauber.

  6. Ich werfe meinen Müll in den Mülleimer und achte darauf, dass meine Mitschülerinnen und Mitschüler dies auch tun. Falls Müll auf dem Boden liegt, befördere ich ihn unaufgefordert in den nächsten Mülleimer. Generell versuche ich Müll zu vermeiden. Ich trenne meinen Müll in Papier- und Restmüll.

  1. Das offene Mitführen und die Benutzung von mobilen, digitalen Endgeräten ist während der Unterrichts- und Pausenzeiten von 08.00 Uhr bis 15.55 Uhr auf dem gesamten Schulgelände untersagt. Während des Unterrichts gehören die Geräte in die Schultasche.
    *Ausnahmen von dieser Regelung werden in den Punkten 2 und 3 erläutert.

  2. Ausnahmen von Nr. 1 gelten, wenn die Geräte im Schulunterricht für unterrichtliche Zwecke eingesetzt werden. Diese Ausnahmen werden explizit von der Lehrkraft erteilt.

  3. Das Benutzen von Handys oder Tablets ist für Schülerinnen und Schüler der Oberstufe (MSS / FOS) in den ausgewiesenen Bereichen gestattet. Die Schülerinnen und Schüler ab Klassenstufe 5 dürfen die Tablets nur in der Mittagspause in den ausgewiesenen Bereichen für schulische Zwecke benutzen. Zwischen 12 und 14 Uhr ist das Benutzen von Handys und Tablets in der Mensa untersagt.

  4. Auf dem Schulgelände ist grundsätzlich Fotografieren und Filmen verboten. Ausnahmen sind bei den Lehrkräften und der Schulleitung zu beantragen. Private Fotos und Filme, die während Schulveranstaltungen gemacht werden, dürfen nicht ohne Einverständnis der Betroffenen weiterverwendet oder veröffentlicht werden. Weitere Informationen findet man in den Elternbriefen auf der Homepage unserer Schule.

  5. Offizielle Bilder und Filmaufnahmen, die während einer schulischen Veranstaltung durch die Schule veranlasst werden, dürfen für schulische Zwecke verwendet werden. Falls Eltern, Schülerinnen oder Schüler mit dieser Regelung nicht einverstanden sind, teilen Sie das der Schule schriftlich mit.

Die Schülerinnen und Schüler verpflichten sich, keine verbotenen und jugendgefährdenden Bilder, Videos oder Texte auf das digitale Endgerät zu laden oder zu verbreiten. Ein solcher Verstoß kann straf- und zivilrechtliche Konsequenzen haben.

Punkt I, 5: „Angemessene Kleidung“

Die Kleidung von Schülerinnen und Schülern (sowie Lehrkräften) gilt dann als „unangemessen“, wenn sie Mitschülerinnen und Mitschüler und Lehrkräfte in irgendeiner Weise belästigen sowie den schulischen Alltag stören können.

Folgende Kleidung ist daher zu vermeiden:

  • Kleidung mit Aufdrucken diskriminierenden Inhaltes
  • extrem aufreizende bzw. freizügige Kleidung
  • Beispiele: Unterwäsche sollte nicht sichtbar sein, Röcke nicht zu kurz sein, bei Shorts sollte ein Beinansatz zu erkennen sein, kein Entblößen von Teilen von Po oder Brust
  • keine Kopfbedeckungen (Einzelfallentscheidungen bei religiösen Gründen)

 

Punkt III, Schulgelände

Zur eindeutigen Kennzeichnung des „Schulgeländes“ werden alle Eingänge zum Schulgelände je mit einem Schild versehen mit der Aufschrift „Das Betreten des Schulgeländes ist schulfernen Personen nicht gestattet.“

 

Punkt VI, 1 (Medienordnung).

Nähere Definition „offene Mitführung“

  • Keine Handys in Händen in Pausen, d.h. kein offensichtliches Benutzen oder Vorbereiten einer Benutzung des Handys/Smartphones
  • Handys bzw. Smartphones müssen in Pausen nicht im Schulranzen gelassen werden. Eine Mitführung in Hosentaschen oder Bändern ist gestattet.
  • Diese Regelung gilt prinzipiell für weitere mobile Endgeräte, deren Nutzung während des Unterrichts oder in den Pausen untersagt ist.

 

Punkt VI, 3: „Ausgewiesene Bereiche zur Tablet-/ Handynutzung“

  • MSS/ FOS: Neuer Aufenthaltsbereich (Stefan-Andres-Halle), Bibliothek, Mensa (außer 12-14 Uhr, Empore in der Mensa
  • 9./10. Klasse: In Mittagspause in Bibliothek
  • 7./8. Klassen: In Mittagspause in R22
  • 5./6. Klassen: Jugendbücherei
  • 5./6. Klasse GTS: Hausaufgabenbetreuung
  • Explizites Verbot für alle SuS in den Bereichen Mensa (12-14 Uhr) und Schulhof 
  • Lehrkräfte können in eigenem Ermessen temporäre Ausnahmen erlauben.
  • 8:00 Uhr Beginn des Wirkungsbereichs
    •  
  8.05 –  8.50 1. Std.
5 Minuten-Stundenwechsel
  8.55 –  9.40 2. Std.
15 Minuten-Pause
  9.55 – 10.40 3. Std.
5 Minuten-Stundenwechsel
10.45 – 11.30 4. Std.
10 Minuten-Pause
11.40 – 12.25 5. Std.
5 Minuten-Stundenwechsel
12.30 – 13.15 6. Std.
Ganztagsschule
Orientierungsstufe Ab Klassenstufe 7 und Orientierungsstufenschüler, die am Schwerpunkt teilnehmen 
12.25 – 13.30 Mittagspause 13.15 – 14.20 Mittagspause
13.30 – 14.15 7. Std.
5 Minuten-Stundenwechsel
14.20 – 15.05 8. Std.
5 Minuten-Stundenwechsel
15.10 – 15.55 9. Std.

Weitere Informationen

Frau Anne Hallmen

Sekretariat

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