Gehen Sie bitte wie folgt vor:
Beurlaubung von bis zu drei Tagen:
- Wenden Sie sich mit der Bitte um Beurlaubung bis maximal drei Tagen an die Klassenleitung.
- Schreiben Sie mindestens eine Woche vor dem gewünschten Termin eine Mail an den/ die Klassenleiter/in.
- Nennen Sie bitte die Gründe der Beurlaubung.
- Die Klassenleitung kommt dem Wunsch einer Beurlaubung dann nach, wenn keine Gründe dagegen sprechen (z.B. keine Klassenarbeiten in der Zeit etc.).
- Die Klassenleitung genehmigt die Beurlaubung schriftlich (per Mail).
- Der versäumte Stoff muss selbstständig nachgearbeitet werden.
Beurlaubung ab drei Tage:
- Wenden Sie sich mit der Bitte um Beurlaubung bei mehr als drei Tagen bitte an die Stufenleitung / Schulleitung.
- Nennen Sie in Ihrer Mail Name und Klasse Ihrer Tochter / Ihres Sohnes und erläutern Sie bitte kurz die Gründe der Beurlaubung.
- Der versäumte Stoff muss selbstständig nachgearbeitet werden.
Beurlaubung unmittelbar vor oder nach Ferien:
- Wenden Sie sich mit der Bitte um Beurlaubung bei Tagen unmittelbar vor bzw. nach Ferien bitte an die Schulleitung bzw. Stufenleitung.
- Nennen Sie in Ihrer Mail Name und Klasse Ihrer Tochter / Ihres Sohnes und erläutern Sie bitte ausführlicher die Gründe der gewünschten Beurlaubung.
- Die Vorlage einer schriftlichen Begründung ist erforderlich, Nachweise können eingefordert werden.
- Hinweis: Unmittelbar vor oder nach Ferien wird i.d.R. keine Beurlaubung genehmigt. In ganz seltenen Ausnahmefällen ist es möglich, dass eine Beurlaubung genehmigt wird.
- Der versäumte Stoff muss selbstständig nachgearbeitet werden.