Die Klassenarbeiten in Jgst. 7 und 8 im Fach Deutsch werden im Sinne des Lehrplans und der Bildungsstandards als Aufgaben zu Textbearbeitung und zum Verfassen von Texten oder als Überprüfungen zur Rechtschreibung angelegt (i.d.R. im Verhältnis 3:1). In Jgst. 9 und 10 entfallen die Klassenarbeiten zur Rechtschreibung. Quelle: VV 223300.