KI-NUTZUNGSORDNUNG AM SAG [1]
Präambel:
Der Erwerb von grundlegenden Kenntnissen über die Funktionsweise, die Anwendungsbereiche sowie die Chancen und Risiken künstlicher Intelligenz (KI) sind integraler Bestandteil einer zeitgemäßen, zukunfts- und praxisorientierten Schulbildung.
Ziel ist es, die Schülerinnen und Schüler zu einem reflektierten, verantwortungsvollen und kompetenten Umgang mit KI zu befähigen. Dazu werden sowohl die Potentiale als auch die Grenzen und Gefahren dieser Technologie alters- und fachgerecht thematisiert.
Der Einsatz von KI im schulischen Kontext erfolgt dabei stets unterstützend. Sie dient als Werkzeug zur Förderung von Lern- und Lehrprozessen und ersetzt weder eigenständiges Denken noch individuelle Leistung. Die Nutzung von KI-basierten Anwendungen ist, soweit sie im Lernprozess eingesetzt wird, transparent zu machen.
Im Zentrum steht die Entwicklung von Urteilskraft, Selbständigkeit und Verantwortungsbewusstsein im Umgang mit digitalen Technologien. Damit trägt die Schule der zunehmenden Bedeutung von KI in Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft Rechnung.
KI-Nutzung im schulischen Kontext:
Des Werteren gilt folgende KI Etikette:
Des Weiteren gilt folgende KI-Etikette:
Bei Verstößen gegen diese Nutzungsordnung werden – abgesehen von oben Genannten – angemessene Sanktionen verhängt, einschließlich eines zeitweisen Entzugs der Nutzungsberechtigung. Wiederholte oder schwerwiegende Verstöße haben Ordnungsmaßnahmen gemäß den schulischen Regelungen zur Folge.
Stand: 12. Mai 2026
Weitere Informationen zu „fobizz“ und den KI-Anwendungen erhalten Sie hier:
[1] Grundfassung bereitgestellt von Rechtsanwältin Antonia Dufeu auf der Fortbildungsplattform „fobizz“. Ergänzt für die Belange des Stefan-Andres-Gymnasiums.
Stefan-Andres-Gymnasium
Stefan-Andres-Straße. 1
54338 Schweich
Sekretariat