KI-Nutzervereinbarung

KI-NUTZUNGSORDNUNG AM SAG [1]

Präambel:

Der Erwerb von grundlegenden Kenntnissen über die Funktionsweise, die Anwendungsbereiche sowie die Chancen und Risiken künstlicher Intelligenz (KI) sind integraler Bestandteil einer zeitgemäßen, zukunfts- und praxisorientierten Schulbildung.
Ziel ist es, die Schülerinnen und Schüler zu einem reflektierten, verantwortungsvollen und kompetenten Umgang mit KI zu befähigen. Dazu werden sowohl die Potentiale als auch die Grenzen und Gefahren dieser Technologie alters- und fachgerecht thematisiert.
Der Einsatz von KI im schulischen Kontext erfolgt dabei stets unterstützend. Sie dient als Werkzeug zur Förderung von Lern- und Lehrprozessen und ersetzt weder eigenständiges Denken noch individuelle Leistung. Die Nutzung von KI-basierten Anwendungen ist, soweit sie im Lernprozess eingesetzt wird, transparent zu machen.
Im Zentrum steht die Entwicklung von Urteilskraft, Selbständigkeit und Verantwortungsbewusstsein im Umgang mit digitalen Technologien. Damit trägt die Schule der zunehmenden Bedeutung von KI in Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft Rechnung.

KI-Nutzung im schulischen Kontext:

  • Die Nutzung von KI ist nur zu schulischen Zwecken gestattet.
  • Die Nutzung von KI zur Lösung von Aufgaben (HA, Unterricht) ist nur nach
    Genehmigung durch die Lehrkraft erlaubt (vgl. auch das Transparenzprinzip).
  • Die nicht explizit erlaubte Verwendung von KI in schriftlichen und mündlichen
    Prüfungen zählt als Täuschungsversuch mit besonderem Vorsatz und wird
    dementsprechend geahndet. (Vergleiche diesbezüglich auch die Medienordnung vom 10.10.2025).

Des Werteren gilt folgende KI Etikette:

  • Des Weiteren gilt folgende KI-Etikette:

    • Respektprinzip
      • Höfliche, wertschätzende Kommunikation gilt auch für KI-generierte Inhalte(Elternbriefe, E-Mails, Ansprachen, …).
      • KI darf nur genutzt werden, sofern dadurch der Schulbetrieb oder anderePersonen nicht gestört werden.
      • Die Generierung von illegalen oder unsachgemäßen Inhalten (z.B. beleidigend, pornografisch, gewaltverherrlichend, rassistisch) ist untersagt. Gleichermaßen ist die Nutzung zur Verbreitung von Mobbing und zur Belästigung oder Bedrohung anderer Personen verboten. Verstöße gegen dieses Verbot führen zu disziplinarischen Maßnahmen bzw. strafrechtlichen Konsequenzen.

    • Transparenzprinzip
      • Verwendete KI-Inhalte müssen immer deutlich gekennzeichnet werden.
      • Beachte dazu die Anleitung: Zitieren vom 22.04.2026.

    • Verantwortungsprinzip
      • KI ist eine Unterstützung, kein Ersatz für das eigenständige Denken und Handeln. Eine verantwortungsvolle KI-Nutzung wird von allen Schülerinnen und Schülern, Kolleginnen und Kollegen und allen am Schulbetrieb Beteiligten obligatorisch erwartet.

    • Datenschutzprinzip
      • Persönlichkeitsrechte müssen respektiert werden. Hierbei gilt zu beachten, dass keine sensiblen Daten (Namen, Adressen, Telefonnummern, Geburtstage, Fotos, …) in die KI eingegeben werden dürfen.
      • Urheberrechtlich geschützte Inhalte (Texte, Bilder, Musik, usw.) dürfen nicht ohne entsprechende Genehmigung eingegeben werden.

    Bei Verstößen gegen diese Nutzungsordnung werden – abgesehen von oben Genannten – angemessene Sanktionen verhängt, einschließlich eines zeitweisen Entzugs der Nutzungsberechtigung. Wiederholte oder schwerwiegende Verstöße haben Ordnungsmaßnahmen gemäß den schulischen Regelungen zur Folge.

Stand: 12. Mai 2026

[1] Grundfassung bereitgestellt von Rechtsanwältin Antonia Dufeu auf der Fortbildungsplattform „fobizz“. Ergänzt für die Belange des Stefan-Andres-Gymnasiums.

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Stefan-Andres-Straße. 1
54338 Schweich

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