GRUNDSÄTZLICHES ZUR BEURLAUBUNG
Wir beurlauben Schülerinnen und Schüler aus privatem Anlass nur mit triftigem Grund. Bitte erläutern Sie die Gründe Ihres Beurlaubungswunsches immer so ausführlich, dass wir nachvollziehen können, wie wichtig eine Beurlaubung vom Unterricht ist. Legen Sie bei Sport- oder Musikveranstaltungen bitte immer eine schriftliche Erklärung des Veranstalters bei.
Beurlaubungsanfragen müssen spätestens eine Woche vorher an die zuständige Person gerichtet werden, gerne per Mail.
Beurlaubungen bis zu drei Tagen werden durch die Klassenleitung, ab drei Tage sowie unmittelbar vor und nach Ferien durch die Schulleitung bearbeitet.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Beurlaubungen, die uns später als eine Woche vorher erreichen, nicht mehr genehmigt werden können.
Ob eine Beurlaubung erteilt wird, hängt zunächst von der Wichtigkeit des Grundes ab. Weitere Kriterien hinsichtlich einer Genehmigung sind:
Leistungsstand, sonstige Fehlzeiten, soziales Verhalten in der Schule und Anzahl der bisher genehmigten Beurlaubungen.
Beurlaubung von 1-3 Tagen:
- Wenden Sie sich mit der Bitte um Beurlaubung bis maximal drei Tagen an die Klassenleitung.
- Schreiben Sie mindestens eine Woche vor dem gewünschten Termin eine Mail an den/ die Klassenleiter/in.
- Nennen Sie bitte die Gründe der Beurlaubung. Fügen Sie Ihrer Anfrage immer eine schriftliche Bestätigung des Veranstalters bei.
- Die Klassenleitung kommt dem Wunsch einer Beurlaubung dann nach, wenn keine Gründe dagegen sprechen (z.B. keine Klassenarbeiten in der Zeit etc.).
- Der versäumte Stoff muss selbstständig nachgearbeitet werden.
Beurlaubung von 4 oder mehr Tagen:
- Wenden Sie sich mit der Bitte um Beurlaubung bei mehr als vier Tagen bitte an den Schulleiter oder die Stufenleitung.
- Nennen Sie in Ihrer Mail Name und Klasse Ihrer Tochter / Ihres Sohnes und erläutern Sie bitte ausführlich die Gründe der Beurlaubung.
- Fügen Sie Ihrer Anfrage immer eine schriftliche Bestätigung des Veranstalters bei.
- Der versäumte Stoff muss selbstständig nachgearbeitet werden.
Beurlaubung unmittelbar vor oder nach Ferien:
- Wenden Sie sich mit der Bitte um Beurlaubung bei Tagen unmittelbar vor bzw. nach Ferien bitte an den Schulleiter oder an die Stufenleitung.
- Nennen Sie in Ihrer Mail Name und Klasse Ihrer Tochter / Ihres Sohnes und erläutern Sie bitte ausführlicher die Gründe der gewünschten Beurlaubung.
- Die Vorlage einer schriftlichen Begründung ist erforderlich, Nachweise können eingefordert werden.
- Wichtiger Hinweis: Unmittelbar vor oder nach Ferien wird i.d.R. keine Beurlaubung genehmigt. In ganz seltenen Ausnahmefällen ist es möglich, dass eine Beurlaubung genehmigt wird.
Stand: 22.04.2024